Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
1. Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger weiterer individueller vertraglicher Vereinbarungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden selbst bei Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil.
2. Ein Vertrag kommt – soweit nicht anders vereinbart – durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen, sei es in körperlicher oder nicht-körperlicher Form, auch in elektronischer Form, vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nicht ohne dessen Zustimmung Dritten offenzulegen.

II. Preise und Zahlung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung am Standort, jedoch ohne Verpackung und Entladung. Die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe wird zusätzlich berechnet.
2. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzüge auf unser Konto zu leisten:
– 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,
– 1/3 bei Mitteilung des Beginns der Innenmontage im Werk,
– Restbetrag bei Versandbereitschaft.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Lieferzeit, Lieferverzug
1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt und alle Verpflichtungen des Bestellers erfüllt sind (z. B. Vorlage erforderlicher Genehmigungen oder Zahlungen). Andernfalls verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Verzögerungen werden wir dem Besteller unverzüglich mitteilen.
3. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, ist deren Termin maßgebend, alternativ die Mitteilung der Abnahmebereitschaft – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
4. Verzögert sich der Versand und/oder die Abnahme aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, hat dieser die dadurch entstehenden Kosten ab einem Monat nach Mitteilung der Versand- oder Abnahmebereitschaft zu tragen.
5. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs verlängern die Lieferzeit entsprechend. Beginn und Ende solcher Ereignisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

IV. Gefahrübergang, Abnahme
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat, auch bei Teillieferungen oder wenn wir noch weitere Leistungen (z. B. Versand oder Montage) übernommen haben. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, ist sie maßgeblich für den Gefahrübergang. Diese ist unverzüglich nach Abnahmebereitschaft durchzuführen.
2. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr ab dem Tag der Mitteilung der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Besteller über.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Besteller zumutbar.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt.

VI. Mängelansprüche
1. Materialmängel oder Rechtsmängel werden unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach den Bestimmungen dieses Abschnitts geregelt.
2. Alle Teile, die sich vor Gefahrenübergang als mangelhaft herausstellen, werden nach unserer Wahl nachgebessert oder ersetzt.
3. Weitere Regelungen zu Mängelansprüchen erfolgen gemäß den detaillierten Vertragsbedingungen.

VII. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Wettbewerbsverbot
Unsere Mitarbeiter dürfen bis zu 24 Monate nach Auftragsabschluss nicht direkt oder indirekt durch den Kunden beschäftigt werden. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 100.000 € fällig.

IX. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers verjähren innerhalb von 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten.

X. Software-Nutzung
Die Nutzung gelieferter Software ist auf den vereinbarten Liefergegenstand beschränkt. Weitergehende Rechte an der Software bleiben bei uns oder dem Softwareanbieter.

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
2. Gerichtsstand ist Wien, Österreich, EU.